Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Aufträge, die zwischen der Hafenbude Werbeagentur – Luikenga & Wienberg GbR und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 Die Luikenga & Wienberg GbR bietet ihren Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Foto- und Videoproduktion, Websiteerstellung (einschließlich Wartung und Pflege), Audioproduktion und der Gestaltung von Printmedien . Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und ihren Kunden.
1.3 Die Luikenga & Wienberg GbR schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.4 Die Luikenga & Wienberg GbR ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Die Luikenga & Wienberg GbR bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für die Luikenga & Wienberg GbR ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.5 Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
1.6 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt die Luikenga & Wienberg GbR – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Sofern der Kunde der Luikenga & Wienberg GbR Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Luikenga & Wienberg GbR von Rechtswegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen. Die Luikenga & Wienberg GbR ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage das Geschäftsmodell des Kunden, die von Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Die Luikenga & Wienberg GbR wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Prüfungen auf mögliche Konflikte mit bestehenden Schutzrechten in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.3 Der Kunde ist für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseite (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese der Luikenga & Wienberg GbR rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann die Luikenga & Wienberg GbR nach seiner Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister oder KI-Grafiken) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von der Luikenga & Wienberg GbR zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Luikenga & Wienberg GbR gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.6 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann die Luikenga & Wienberg GbR dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
3. Website-Erstellung mit Hilfe agiler Methoden
3.1 Dieser Paragraph gilt für die Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden (ohne Lasten- und Pflichtenheft). Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Sofern ausdrücklich die Webseitenerstellung unter Einschluss eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, gilt die vorangegangene Ziffer anstelle des vorliegenden Paragraphen. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. SEO-Optimierung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2 Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
3.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei der Luikenga & Wienberg GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Luikenga & Wienberg GbR dar. Die Luikenga & Wienberg GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit, Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und dem Kunden zustande.
3.4 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von der Luikenga & Wienberg GbR nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
3.5 Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per Email, WhatsApp o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist die Luikenga & Wienberg GbR nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (z.B. Wartung) verpflichtet. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.6 Das Angebot von der Luikenga & Wienberg GbR enthält in der Regel eine „Musterseite“ oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag“, deren Format und Inhalte von der Luikenga & Wienberg GbR nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen. Sofern eine Einigung auf Grundlage der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ nicht möglich ist, kommt kein Vertrag zustande; der potenzielle Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Herausgabe der „Musterseite“ oder des „Online-Gestaltungsvorschlags“ oder der zugehörigen Quellcodes, Kopien o. Ä. Beim Kunden verbleibende Kopien sind zu löschen oder an die Luikenga & Wienberg GbR herauszugeben.
3.7 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird die Luikenga & Wienberg GbR den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
3.8 Voraussetzung für die Tätigkeit von der Luikenga & Wienberg GbR ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) der Luikenga & Wienberg GbR vor / während des Auftrages vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Luikenga & Wienberg GbR dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
3.9 Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
3.10 Sofern der Kunde für die neue Website keine Hosting-Dienstleistungen von der Luikenga & Wienberg GbR, sondern von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt die Luikenga & Wienberg GbR keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Website.
4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
4.1 Nach Fertigstellung der Website und / oder einzelner Teile hiervon kann die Luikenga & Wienberg GbR dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Website anbieten. Die Luikenga & Wienberg GbR kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder die Luikenga & Wienberg GbR zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von der Luikenga & Wienberg GbR in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
4.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
4.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von der Luikenga & Wienberg GbR kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder die Luikenga & Wienberg GbR gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
4.4 Die Luikenga & Wienberg GbR haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von der Luikenga & Wienberg GbR liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Die Luikenga & Wienberg GbR schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
5. Content-Marketing
5.1 Die Luikenga & Wienberg GbR bietet ihren Kunden ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting) an, wobei sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes richtet.
5.2 Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird die Luikenga & Wienberg GbR die erstellten Texte zur Durchsicht und Freigabe übersenden. Soweit nichts Anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
5.3 Sofern die Luikenga & Wienberg GbR mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z.B. Online oder Printmedien) beauftragt wurde, wird die Luikenga & Wienberg GbR nur Texte zu publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet die Luikenga & Wienberg GbR ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.
6. Webhosting und Domainregistrierung
6.1 Die Luikenga & Wienberg GbR bietet ihren Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Luikenga & Wienberg GbR ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
6.2 Sofern nichts anders vereinbart übernimmt die Luikenga & Wienberg GbR im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
6.3 Die Verfügbarkeit der von der Luikenga & Wienberg GbR zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von der Luikenga & Wienberg GbR nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme etc.).
6.4 Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von der Luikenga & Wienberg GbR zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er der Luikenga & Wienberg GbR oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
6.7 Nimmt der Kunde Domainregistrierungsleistungen von der Luikenga & Wienberg GbR in Anspruch, gilt ergänzend folgendes:
6.7.1 Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Die Luikenga & Wienberg GbR wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittlerin tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
6.7.2 Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain ist nicht geschuldet.
6.7.3 Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Die Luikenga & Wienberg GbR wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
7. Print
7.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und ihren Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufensterbeklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne vom § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
7.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei der Luikenga & Wienberg GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Luikenga & Wienberg GbR dar. Die Luikenga & Wienberg GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und dem Kunden zustande. Darüber hinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
7.3 Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist die Luikenga & Wienberg GbR nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet.
7.4 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird die Luikenga & Wienberg GbR den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
7.5 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7.6 Voraussetzung für die Tätigkeit von der Luikenga & Wienberg GbR ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) der Luikenga & Wienberg GbR vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist die Luikenga & Wienberg GbR gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Luikenga & Wienberg GbR dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
7.7 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
7.8 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet die Luikenga & Wienberg GbR bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, Indesign, Illustrator o.ä.).
7.9 Alle von Luikenga & Wienberg GbR gelieferten Printprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum der Luikenga & Wienberg GbR. Eine Weitergabe, Veräußerung oder Nutzung der Produkte durch den Kunden ist vor vollständiger Begleichung der Rechnung nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung gestattet. Im Falle eines Zahlungsverzugs behalten wir uns das Recht vor, bereits gelieferte Produkte zurückzufordern oder weitere Lieferungen zurückzuhalten, die Zahlungsverpflichtung besteht weiterhin. Sollte die offene Zahlung ausgeglichen werden, werden zurückgeforderte Produkte erneut ausgeliefert.
7.10 Die Luikenga & Wienberg GbR fungiert als Wiederverkäufer für Printprodukte, die bei externen Druckereien oder anderen Dritten bestellt werden. Die Qualität der gelieferten Printprodukte hängt von den Produktionsbedingungen der jeweiligen Druckerei ab, und die Luikenga & Wienberg GbR übernimmt keine Garantie für die Druckqualität oder etwaige Mängel, die aus der Produktion bei Dritten resultieren. Sollte es aufgrund von Produktionsfehlern oder Qualitätsmängeln zu Reklamationen kommen, wird die Luikenga & Wienberg GbR als direkter Kunde der Druckerei, diese mit der entsprechenden Druckerei zu klären. Die Verantwortung für die Qualität und die Haftung bei Mängeln liegt in solchen Fällen bei der Druckerei, und Reklamationen sind direkt mit dieser abzuwickeln.
8. Social Media Marketing
8.1 Die Luikenga & Wienberg GbR stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
8.2 Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressum etc.) obliegt allein dem Kunden. Die Luikenga & Wienberg GbR wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Luikenga & Wienberg GbR nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
8.3 Neben der Erstellung der Fanpage kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Die Luikenga & Wienberg GbR ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Der Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Details sind individualvertraglich zu regeln.
8.4 Die Luikenga & Wienberg GbR ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.
9. Video und Fotografie
9.1 Die Luikenga & Wienberg GbR erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei der Luikenga & Wienberg GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Luikenga & Wienberg GbR21 dar. Die Luikenga & Wienberg GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und dem Kunden zustande.
9.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Die Luikenga & Wienberg GbR schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
9.4 Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
9.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird die Luikenga & Wienberg GbR den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
9.6 Soweit die nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann die Luikenga & Wienberg GbR verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
9.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.
10. Audioproduktion
10.1 Die Luikenga & Wienberg GbR erstellt für ihre Kunden professionelle Audioproduktionen. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei der Luikenga & Wienberg GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch die Luikenga & Wienberg GbR dar. Die Luikenga & Wienberg GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und dem Kunden zustande.
10.2 Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Audioproduktionen um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Die Luikenga & Wienberg GbR schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach deren eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
10.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
10.4 Sofern der Kunde für die Erstellung der Audioproduktion Sprecher, Musiker oder andere Künstler zur Verfügung stellt, ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Vereinbarungen verantwortlich.
10.5 Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird die Luikenga & Wienberg GbR den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
10.6 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann die Luikenga & Wienberg GbR verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
10.7 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Audioproduktionen. Einen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten bzw. bearbeitbaren Dateien (z. B. ungemischte Spuren o.ä.) hat der Kunde nicht.
10.8 Sollten im Rahmen der Audioproduktion zusätzlich lizenzpflichtige Inhalte verwendet werden, wie etwa Musik, Soundeffekte oder andere urheberrechtlich geschützte Materialien, werden die damit verbundenen Lizenzgebühren separat berechnet. Der Kunde trägt die Kosten für die Lizenzierung dieser Inhalte, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Luikenga & Wienberg GbR wird den Kunden im Vorfeld über die zu erwartenden Lizenzkosten informieren.
11. Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
11.1 Die Luikenga & Wienberg GbR behält sich vor, im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen in allen Bereichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webdesign, Grafikgestaltung, Audioproduktion und Videoerstellung, Künstliche Intelligenz (KI) oder KI-basierte Tools zu nutzen. Diese Technologien können zur Optimierung von Arbeitsprozessen, Automatisierung bestimmter Aufgaben und Verbesserung der Ergebnisse eingesetzt werden. Der Kunde wird darüber informiert, wenn KI-basierte Methoden zum Einsatz kommen, insbesondere wenn diese die künstlerische Gestaltung oder die Erstellung von Inhalten beeinflussen. Die Luikenga & Wienberg GbR stellt sicher, dass die Nutzung von KI im Einklang mit den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte, Datenschutz und ethische Standards, erfolgt.
12. Preise und Vergütung
12.1 Entgelte für kleinere, laufende Dienstleistungen ohne vorheriges Angebot werden auf Stundenbasis je angefangene 15 Minuten abgerechnet und in Rechnung gestellt. Es gilt der jeweils gültige Stundensatz der Luikenga & Wienberg GbR. Im Falle eines Werkvertrags (z.B. Webseitenerstellung) ist die Luikenga & Wienberg GbR berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen. Abweichende Individualvereinbarungen bleiben unberührt.
12.2 Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
12.3 Die Luikenga & Wienberg GbR ist berechtigt, ihre Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem ihre eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden ist, kann er das Abonnement zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.
13. Abnahme
13.1 Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann die Luikenga & Wienberg GbR verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn die Luikenga & Wienberg GbR den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die die Luikenga & Wienberg GbR dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
14. Mängelgewährleistung
14.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei der Luikenga & Wienberg GbR. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch die Luikenga & Wienberg GbR resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
15. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
15.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen innerhalb und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge und Webhostingverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sofern dies nicht individualvertraglich anderweitig festgehalten wurde.
16. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
16.1 Die Luikenga & Wienberg GbR räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen und/oder den jeweiligen Quellcodes im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.
16.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde der Luikenga & Wienberg GbR ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist die Luikenga & Wienberg GbR dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
16.3 Ferner ist die Luikenga & Wienberg GbR berechtigt, Ihren Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von ihr erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
17. Vertraulichkeit
17.1 Die Luikenga & Wienberg GbR wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Luikenga & Wienberg GbR verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
18. Haftung / Freistellung
18.1 Die Haftung von der Luikenga & Wienberg GbR für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet die Luikenga & Wienberg GbR jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung der Luikenga & Wienberg GbR für ihre Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
18.2 Der Kunde stellt die Luikenga & Wienberg GbR von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Luikenga & Wienberg GbR aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Die zwischen der Luikenga & Wienberg GbR und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von der Luikenga & Wienberg GbR als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
19.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von Webdesignern und anderen Kreativen in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat die Luikenga & Wienberg GbR keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegt allein dem Kunden.
19.4 Die Luikenga & Wienberg GbR ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist die Luikenga & Wienberg GbR berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.